Kostenfreie Schuldenberatung bundesweit
Verbesserungen durch die EU-Verbraucherkreditrichtlinie erwartet
Berlin – Am 15. März 2024 wird der Weltverbrauchertag begangen. Dazu lenkt die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB) die Aufmerksamkeit auf die Millionen ver- und überschuldeten Haushalte in Deutschland sowie auf Verbesserungen, die sich durch die kürzlich überarbeitete Verbraucherkreditrichtlinie in Deutschland ergeben.
In einer Zeit, in der finanzielle Herausforderungen für viele Menschen auf der Tagesordnung stehen, möchte die BAG-SB als bundesweiter Fachverband alle Personen mit Schulden ermutigen, sich kostenfreie und professionelle Hilfe zu suchen. Über die Website www.meine-schulden.de/beratungsstellen bietet die BAG-SB eine einfache Möglichkeit, kostenfreie und qualifizierte Schulden- und Insolvenzberatungsstellen am eigenen Wohnort zu finden. Die Ergebnisse können nach staatlicher Anerkennung, Notfallsprechzeiten und spezialisierten Beratungsangeboten gefiltert werden.
Zusätzlich bietet die Website www.meine-schulden.de Menschen, die mit Inkassoschreiben oder Gläubigern konfrontiert sind, viele hilfreiche Tipps und Tools, um ihre Rechte einzufordern und eine Schuldenregulierung zu erreichen. Die BAG-SB rät allen Menschen mit Schulden, sich frühzeitig über ihre Rechte zu informieren und bei finanziellen Schwierigkeiten professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.
„Die Beratungsangebote für Menschen mit Schulden werden sich in Zukunft hoffentlich noch deutlich verbessern“, erwartet Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB). „Aktuell entscheidet mein Wohnort darüber, ob ich mit Wartezeiten zu rechnen habe oder weite Fahrzeiten zu einer Sozialen Schuldenberatung in Kauf nehmen muss.“ Die Finanzierung und das Angebot von Schulden- und Insolvenzberatung sei von den Kommunen und Bundesländern abhängig und daher sei der Zugang bundesweit sehr unterschiedlich geregelt.
Für Deutschland zeichnet sich durch die überarbeitete EU-Verbraucherkreditrichtlinie jedoch nun eine positive Veränderung ab. Unter anderem werden in der Richtlinie die Mitgliedsstaaten zur Vorhaltung von Schuldenberatungsdiensten verpflichtet. Kreditgeber sind aufgefordert, bei Zahlungsschwierigkeiten auf die Angebote der Schuldenberatung zu verweisen. Zudem definiert die Richtlinie klar, dass Schuldenberatung von unabhängigen Stellen erbracht werden muss. Die Bundesministerien arbeiten derzeit an der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht. Ein erster Referentenentwurf wird bereits im Herbst dieses Jahres erwartet.
Die BAG-SB setzt sich gemeinsam mit Verbraucherzentralen und Wohlfahrtsverbänden dafür ein, dass die Umsetzung der Richtlinie durch die Einführung eines bundesweiten Rechtsanspruchs auf kostenlose Schuldenberatung im Sozialgesetzbuch erfolgt. Diese Forderung erhält durch die Verbraucherkreditrichtlinie neuen Rückenwind.
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