Unsere Mitglieder
Die Mitglieder der BAG-SB sind in der Schuldnerberatung tätig und verpflichten sich bei der Aufnahme zur Anerkennung der Satzung und der Grundsätze guter Schuldnerberatung. Die Mitglieder sollen die sich aus der Satzung, insbesondere aus der Zweckbestimmung des Vereins ergebenden Pflichten und Aufgaben erfüllen und den Vorstand nach besten Kräften unterstützen.
Die Mitgliedschaft der BAG-SB teilt sich auf in
a) juristische Personen des Zivilrechts, deren Gemeinnützigkeit anerkannt ist und
b) natürliche Personen.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme in den Verein. Eine Aufnahme ist nicht zulässig, wenn der/die Antragsteller/in neben den Aufgaben der Sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung auch Kredit-, Finanz-, Finanzvermittlungs- oder ähnliche Dienste gewerblich betreibt.