Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. soll institutionelle Förderung ab 2024 erhalten
Berlin – Die sinkende Zahl der Schuldner und Schuldnerinnen in Deutschland ist nur auf statistische Sondereffekte zurückzuführen, ohne die Effekte wurde erstmals seit 2019 ein Überschuldungszuwachs gemessen, teilte die Auskunftei Creditreform heute mit. Damit bestätigen die Zahlen einen Trend, der sich seit längerem in den Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen abzeichnet.
Nun will die Bundespolitik reagieren, die Ampel plant, ab 2024 die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB) mit einer institutionellen Förderung zu unterstützen. „Jede einzelne Beratung, jedes einzelne Projekt ist wichtig und gut! Doch allein können die Beratungsstellen nicht die notwendigen strukturelle Änderungen erzielen, die wir z.B. bei der Gesetzgebung brauchen. Durch die Förderung der BAG-SB bekommen die sechs Millionen ver- und überschuldeten Haushalte sowie die Schuldnerberatungskräfte in Deutschland eine gemeinsame Stimme“, sagte Ines Moers, Geschäftsführerin der BAG-SB. Die Politik setze damit ein Wahlversprechen um. Im Koalitionsvertrag hatte sie eine „Stärkung der Schuldner- und Insolvenzberatung“ verankert. Eine institutionelle Förderung hilft bei der Deckung der gesamten Ausgaben des bundesweit agierenden Fachverbands, denn die Institution wird mit ihrer Tätigkeit als Ganzes gefördert. „Die geplante institutionelle Förderung zeigt, wie wichtig die besondere Perspektive auf das Thema Ver- und Überschuldung ist. Erst 2022 kamen Millionen Soforthilfen (Energiepreispauschalen) nicht an, weil im Gesetzgebungsverfahren schlicht vergessen wurde, die Unpfändbarkeit der Leistungen zu klären“.
Ines Moers betonte zugleich: „Schuldnerberatung rechnet sich! Denn zahlreiche Untersuchungen zeigen, dass jeder vom Staat in die Schuldnerberatung investierte Euro durch erhebliche Einsparungen bei den Sozial- und Justizausgaben mindestens doppelt zurückfließt.“ Mit der Förderung könne nun auch die Qualifizierung und Sicherung weiterer Fachkräfte erreicht werden. „Es hilft ja schließlich nichts, wenn verabschiedete Bundesgesetze nicht in der Praxis ankommen und umgesetzt werden. Wir vermitteln nicht nur Wissen an die Beratungskräfte, sondern wir nutzen die Weiterbildungen und unsere Fachmedien auch, um Erfahrungen aus der Praxis in die öffentliche Diskussion einzubringen und an die Politik zurückzumelden.“
Hintergrund: In den Beratungen zum Haushalt des Umwelt- und Verbraucherschutzministeriums hat sich die Ampel vergangene Woche dafür eingesetzt, die Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung (BAG) mit einer institutionellen Förderung von jährlich 490.000 Euro auszustatten. Der Haushalt wird Ende November abschließend im Bundestag beraten. Eine auf Dauer angelegte institutionelle Förderung bringe deutlich mehr Planungssicherheit und werde die Arbeit für überschuldete Menschen spürbar voranbringen, hieß es von Regierungsseite. 2022 waren erstmals Finanzmittel zur Stärkung ver- und überschuldeter Verbraucherinnen und Verbraucher bereitgestellt worden, die in diesem Jahr verdoppelt worden waren. Mit der nun geplanten institutionellen Förderung werde soziale Verbraucherpolitik umgesetzt, die verletzliche Gruppen besonders im Blick habe.
Weitere Informationen unter www.bag-sb.de/positionen
- Pressemitteilung der BAG-SB vom 15. November 2023
- Pressemitteilung der verbraucherpolitischen Sprecherin der SPD, Nadine Heselhaus vom 9. November 2023
- Pressemitteilung von Creditreform vom 15. November 2023