Seit vielen Jahren fordert die BAG-SB als Fachverband eine klare ministerielle Zuständigkeit für das Thema Schuldner- und Insolvenzberatung auf Bundesebene: in Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren, in der direkten Ansprache von Politikerinnen und Politikern sowie verbandsunabhängigen Positionen. Dass diese Forderung nun gestern in einem Beschluss gemündet ist, ein neues Referat Schuldnerberatung mit sechs Planstellen im BMJV zu finanzieren, ist als Erfolg zahlreicher Landesarbeitsgemeinschaften, engagierter Mitglieder und Verbandsvertrerinnern und - vertretern zu werten. Die stete Überzeugungsarbeit und das wiederholte Vortragen unserer guten Argumente hat sich gelohnt.
In Anbetracht der Dimension des Überschuldungsproblems in Deutschland und der nachgewiesenen positiven Wirkungen der Schuldnerberatung war die ministerielle Verankerung lange überfällig. Wir hoffen und sind zuversichtlich, dass der Beschluss des Haushaltsausschusses dazu führt, dass nun endlich die Anliegen der ver- und überschuldeten Menschen in Deutschland angemessen gehört werden. Zur Erinnerung: Die Zahl der überschuldeten Personen beträgt das Achtfache der Zahl der Beschäftigten in der Autoindustrie (ca. 830.000 Personen). Doch während die Belange der Autoindustrie bei der Bundespolitik jederzeit auf offene Ohren stoßen, wurden die Sorgen der sehr viel größeren Gruppe überschuldeter Personen selten gehört (vgl. Friedrich Ebert Stiftung, 2020). Immer wieder war statt dessen in der Vergangenheit auf die Zuständigkeit für die Beratungsleistungen auf kommunaler bzw. Länderebene verwiesen worden.
Die BAG-SB bedankt sich bei allen, die sich für die ministerielle Verankerung auf Bundesebene stark gemacht haben und freut sich auf kompetente Ansprechpartner und eine fruchtbare Zusammenarbeit mit dem BMJV.
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