10.06.2024

Überschuldungsrisiko „Buy now, pay later“ - Start der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung 2024


Lila Plakatmotiv mit Emojis

Plakat der Aktionswoche Schuldnerberatung 2024

Berlin – Heute startet die Bundesweite Aktionswoche Schuldnerberatung unter dem Titel "Buy now, Inkasso später". Damit wird auf die Risiken der immer beliebteren "Buy now, pay later" (BNPL) Angebote und Finanzierungsmodelle aufmerksam gemacht. Diese ermöglichen es, Produkte sofort zu erwerben und die Zahlung erst zu einem späteren Zeitpunkt zu leisten. Häufige oder viele Bestellungen und Rücksendungen führen nicht selten zu einem Verlust der Übersicht. Wenn dann wenig Geld auf dem Konto ist, kann es schnell zu hohen Folgekosten durch Inkassogebühren kommen. Die Vielzahl an Finanzierungs- und Zahlungsmöglichkeiten der BNPL-Anbieter lässt zudem die Grenzen zwischen Rechnungskauf und Ratenfinanzierung verschwimmen. Dies stellt für viele Menschen ein erhebliches Überschuldungsrisiko dar, teilt die Schuldnerberatung mit. Mit zahlreichen Aktionen machen die Schuldenberatungsstellen bundesweit daher in dem kommenden Tagen auf das Problem aufmerksam und bieten konkrete Hilfeangebote an.

„Gestern fand die Europawahl statt. Die Wahlergebnisse sind für uns besonders spannend, denn die zentralen Impulse für die deutsche Gesetzgebung im Bereich Überschuldung von Privatpersonen kamen in den letzten Jahren aus Europa“ betont Ines Moers, Geschäftsführerin der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e.V. (BAG-SB). So liegt beispielsweise die überarbeitete Verbraucherkreditrichtlinie derzeit zur Ausarbeitung der Umsetzung in deutsches Recht bei den Bundesministerien. Sie enthält unter anderem klare Vorgaben zur Regulierung von „buy now, pay later“ Angeboten und zum Schutz vor Überschuldung. „Wir sind gespannt, welche Richtlinien und Vorgaben das neue Parlament machen wird, denn im Bereich Verbraucherüberschuldung ist noch viel zu tun."

Die EU hat in den vergangenen Jahren wichtige Maßstäbe für den Verbraucherschutz gesetzt, besonders im Bereich der Schulden- und Insolvenzberatung. Dank der EU-Restrukturierungsrichtlinie wurde das Restschuldbefreiungsverfahren auf drei Jahre verkürzt. Dank der überarbeiteten EU-Verbraucherkreditrichtlinie zeichnet sich nun nicht nur eine Regulierung der BNPL-Finanzierungen an, sondern auch die Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schuldnerberatung in Deutschland. „Dieser Rechtsanspruch wäre eine entscheidende Verbesserung, damit ver- und überschuldete Haushalte sich frühzeitig und kostenfrei Rat bei Schulden einholen können.“

In der Verbraucherkreditrichtlinie selbst ist in Artikel 36 von der Einführung von Schuldenberatungsdiensten zu „begrenzten Entgelten“ die Rede. Ein vergangene Woche veröffentlichtes Rechtsgutachten des Verfassungs- und Sozialrechtsexperten Prof. Dr. Stephan Rixen, Direktor des Instituts für Staatsrecht der Universität zu Köln, kommt jedoch zu dem Ergebnis, dass die Umsetzung durch einen Rechtsanspruch auf kostenfreie Schuldnerberatung umgesetzt werden muss. Dieser Rechtsanspruch auf kostenfreie Beratung wird von Sozialen Trägern und den Verbänden der Wohlfahrtspflege seit vielen Jahren gefordert. Der Caritasverband für das Bistum Aachen e. V. hatte das Rechtsgutachten in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) in Auftrag gegeben.

Infos zur Aktionswoche: www.aktionswoche-schuldnerberatung.de 

HIlfe für Ratsuchende: www.meine-schulden.de 

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