Zur Finanzierung von Schuldenberatung
Die Pandemie hat uns in den letzten Monaten mehrfach gezwungen, neue und bis dato völlig unbekannte Wege zu gehen. Lassen Sie uns bei dem Ziel einer auskömmlichen Finanzierung der Sozialen Schuldenberatung ebenfalls einen neuen Weg einschlagen und pünktlich zur Bundestagswahl 2021 offensiv ein konkretes Handeln der Politik einfordern.
Im Folgenden haben wir dazu unsere aktuelle Position sowie weiterführende Texte, wissenschaftliche Untersuchungen, altbekannte Positionen und zahlreiche gute Argumente für einen bedarfsgerechten Ausbau der Beratungsangebote zusammengestellt.
Zeit zum Handeln! Schuldenberatung ausbauen!
Schuldenberatungskräfte bundesweit haben ihre Belastungsgrenzen erreicht. Wartezeiten in den anerkannten Beratungsstellen steigen. Die Situation für viele überschuldete Haushalte spitzt sich zu.
Schaffen wir endlich den gesetzlichen Rahmen für eine vollumfängliche Finanzierung der Schuldenberatung und eine angemessene Entlohnung der Beratungsfachkräfte!
Das Geld für den Ausbau der Beratungsangebote ist da.
Zusätzliche Mittel für einen Bundesfonds können z. B. verfügbar gemacht werden durch:
Bescheid-Euro
Mit jedem Mahnbescheid oder jedem Zwangsvollstreckungsauftrag wird ein zusätzlicher Euro
abgeführt – vorgestreckt vom Gläubiger, später erstattet von Schuldner_innen.
Nachrichtenlose Vermögenswerte
Überzahlungen bei Inkassounternehmen oder Kontoguthaben verstorbener Bankkunden bleiben derzeit bei den Wirtschaftsunternehmen – setzen wir sie für die Schuldner ein.
Fair-Share und Ausfallvorsorge
Kreditgebende Institutionen erheben standardisiert eine kleine Pauschale; als Ausfallversicherung sichert die Gemeinschaft die Risiken des Kreditausfalls eines Einzelnen.
Jetzt ist die Zeit für politisches Handeln.
Der gesellschaftliche Nutzen von Schuldenberatung ist unbestritten!
Schuldenberatung nutzt uns allen.
Ratsuchende
gehen gestärkt aus der Beratung hervor und gewinnen Lebensqualität (zurück). Sie nehmen
ihre Verbraucherrechte wahr, schaffen einen wirtschaftlichen Neuanfang.
Gläubiger
führen Verhandlungen auf Augenhöhe und vermeiden Insolvenzverfahren.
Allgemeinheit
profitiert durch die Verhinderung existentieller Notlagen; der soziale Frieden wird gesichert.
Bund/Land/Kommune
erzielen deutliche Einsparungen für den Staatshaushalt und erfüllen ihren sozialstaatlichen Auftrag.
Wirtschaft
nutzt die aktive Teilnahme solventer Verbraucher_innen am Wirtschaftsleben.
Von zahlungsfähigen Privathaushalten profitieren alle.
Gute Schuldenberatung braucht starke Strukturen!
Schuldenberatung braucht
den Bund
- für ein einklagbares Recht auf kostenfreien Zugang zu Schuldenberatung für alle
- für Koordination, Forschung, Prävention, Weiterbildung und Netzwerkarbeit
- für die Verteilung zusätzlicher Mittel über einen Bundesfonds
die Länder
- für zentrale Fachberatungs- und Koordinierungsstrukturen
- für abgestimmte Qualitätsstandards und -sicherung
die Kommunen
- für verlässliche, gut erreichbare und barrierefreie Zugänge vor Ort
- für die Steuerung besonderer Bedarfe und innovative Konzeptförderung
- für die Aufhebung der Trennung von Schulden- und Insolvenzberatung
Alle gemeinsam tragen die Verantwortung.
- WISO direkt der Friedrich-Ebert-Stiftung (2021)
"Bemerkenswert erscheint hingegen die Idee des sogenannten Bescheid-Euros, die in der Umsetzung auf der Praxis der Glückspielabgabe fußt. Anbieter_innen von Glückspielen sind beispielsweise in Niedersachsen per Gesetz verpflichtet, einen Teil ihres Gewinns an den Staat abzuführen. Der Staat gibt diese Einnahmen dann an Institutionen weiter, die sich in der Suchthilfe engagieren. Sie setzen damit zum Beispiel Projekte zur Suchtprävention um. Auf die Schuldnerberatung übersetzt hieße das, dass alle Gläubiger_innen, die einen Vollstreckungsbescheid beim Amtsgericht beantragen, einen zusätzlichen „Bescheid-Euro” zahlen müssten. Diese Einnahmen gingen an den Staat und könnten genutzt werden, um die Finanzierung der Schuldnerberatung sicherzustellen. Einer der besonderen Vorteile dieser Idee läge darin, dass der Bescheid-Euro als Teil der Gerichtskosten behandelt würde. Das bedeutet, dass der Gläubiger oder die Gläubigerin zwar beim Gericht zunächst in Vorleistung für den BescheidEuro tritt, diesen aber vom Schuldner oder von der Schuldnerin zurückfordern kann. Der oder die Schuldner_in ist nach geltendem Recht verpflichtet – solange er bzw. sie zahlungsfähig ist –, die Auslagen und Gebühren zu erstatten. Ist der oder die Schuldner_in nicht zahlungsfähig, muss er bzw. sie auch nicht zahlen. In diesem Fall käme es zu einer echten und gerechten Gläubigerbeteiligung. Bislang fehlt es dazu an politischem Willen, entsprechende Modelle durchzurechnen und anschließend umzusetzen."
Quelle: WISO direkt der Friedrich Ebert Stiftung (Seite 3)
- Forderung aus der Politik in NRW (2021)
"Zum Forderungskatalog der SPD-Opposition an die Landesregierung [NRW] gehört ein «Bescheid-Euro» zur besseren Finanzierung der Schuldnerberatung. Alle Gläubiger, die einen Vollstreckungsbedarf beim Amtsgericht beantragen, sollten demnach einen zusätzlichen «Bescheid-Euro» zahlen müssen. Angesichts des - auch pandemiebedingt - wachsenden Bedarfs müsse das Beratungsnetz ausgedehnt werden. Der Obolus für den Bescheid könne helfen, den Mehrbedarf zu finanzieren.“
Quelle: Bericht in der ZEIT Online
- Nachrichtenlose Vermögenswerte (2019)
"Unter nachrichtenlosen Assets versteht man Vermögenswerte, bei denen Finanzdienstleister den Kontakt zum Kunden verloren haben. Innerhalb der G7 hat Deutschland als einziges Land noch keine gesetzliche Regelung für den Umgang mit diesen Vermögenswerten. Abhängig von der jeweiligen Schätzung liegen jedoch allein auf nachrichtenlosen Bankkonten bis zu neun Milliarden Euro. In anderen Ländern werden diese Gelder für das Gemeinwohl genutzt. So finanziert z.B. Japan darüber Lösungen für die Herausforderungen einer alternden Gesellschaft. In Großbritannien transferieren Banken das Geld dieser “nachrichtenloser Konten” an den Reclaim Fund. Dieser Fonds verfügt über ausreichende Mittel, um Rückforderungen von Kontoinhabern jederzeit zu erfüllen und leitet überschüssige Gelder an die staatliche Lotteriegesellschaft weiter. Ein großer Teil davon wird dann in Big Society Capital investiert, einen halbstaatlichen Dachfonds für soziales Investitionskapital."
Quelle: Website SEND e.V.
- Diskussionen im Bundestag (seit 2019)
"Die öffentliche Diskussion um die Initiierung eines Social Impact Fonds hat auch vor der Politik nicht Halt gemacht. Der Vorschlag wurde im Impulspapier Soziale Innovationen des Hightech-Forums der Bundesregierung aufgenommen und außerdem von mehreren Parteien positiv aufgegriffen. So hat z.B. Bündnis 90/Die Grünen eine kleine Anfrage in den Bundestag und die FDP einen Antrag zu nachrichtenlosen Vermögenswerten in den Finanzausschuss des Bundestages eingebracht.Der Bundestag verabschiedete am 29. Mai 2020 den Antrag “Soziale Innovationen stärker fördern und Potenziale effizienter nutzen“ von CDU/CSU und SPD. In der Debatte selbst wurde sich an unterschiedlichen Stellen auf eine Nutzung nachrichtenloser Vermögenswerte als Finanzierungsquelle für soziale Innovationen bezogen."
Quelle: Website SEND e.V.
- Fair Share Modell der Organisation StepChange
"Fair Share Contribution (FSC) ist ein Finanzierungsmodell, das wir in Großbritannien eingeführt haben, bei dem Gläubiger an unsere Wohltätigkeitsorganisation spenden. Bei FSC-Gläubigern, die von einem ihrer Kunden im Rahmen eines Schuldenmanagementplans von StepChange eine Zahlung erhalten, zahlen Sie einen prozentualen Beitrag für unsere Leistung, basierend auf den erhaltenen Zahlungen. Dieses Finanzierungsmodell ermöglicht es uns, unseren Kunden weiterhin kostenlose Schuldenberatung und kontinuierliche Unterstützung zu bieten, ist in der Branche weithin anerkannt und wurde kürzlich in einer unabhängigen Überprüfung" der Finanzierung von Schuldenberatung bestätigt.
Quelle: StepChange Beratungsstelle, sowie Independent Review of the Funding of Debt Advice (2018)
- Forderung aus der Politik in NRW (2021)
Antrag von CDU und FDP: „Das Land, die Kommunen und die Sparkassenverbände stellen schon jetzt erhebliche Mittel für die Finanzierung der Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zur Verfügung. Um finanzielle Belastungen gerechter zu verteilen und Mehrbedarfe besser bedienen zu können, ist eine angemessene Beteiligung der Gesamtgläubigergemeinschaft geboten. Das britische „Fair Share“-Modell kann dabei Vorbild sein.“
Quelle: Drucksache 17/13410 Landtag NRW
- Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) - Beteiligung der Kreditwirtschaft
„Die Bundesregierung wird gebeten, gemeinsam mit den Ländern eine Strategie für eine angemessene und verlässliche Finanzierung der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung der sozialen Verantwortung der Kreditwirtschaft zu entwickeln. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder bitten die Bundesregierung, gemeinsam mit den Ländern zu prüfen, inwieweit die Darlehensgeber und die Inkassounternehmen stärker an der Finanzierung der Schuldnerberatung beteiligt werden können. Dabei sollen neben der Möglichkeit von Verpflichtungen auf vertraglicher Basis auch gesetzliche Verpflichtungen der Kreditwirtschaft geprüft werden.“
Quellen: Protokoll ASMK 2017 (Seite 35) und Protokoll ASMK 2020 (Seite 109)
- Bundestag - Forderung nach Gläubigerbeteiligung (2020)
Die LINKE im Bundestag hatte im Dez 2020 einen Antrag auf Erarbeitung eines Konzepts zur Gläubigerbeteiligung gestellt (und von Grün zugestimmt), der jedoch abgelehnt wurde: „Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, […] umgehend ein Konzept zur Beteiligung der Kreditwirtschaft und Inkassounternehmen an der Finanzierung der Schuldnerberatung zu erarbeiten und diese durch eine gesetzliche Umlagepflicht an den Kosten der sozialen Schuldner- und Insolvenzberatung zu beteiligen;"
Quelle: Drucksache 19/25256
- Sparkassengesetz und Glückspielabgabe
In einigen Bundesländern ist in den Sparkassengesetzen geregelt, dass/wie die Sparkassen zur Finanzierung der Schuldnerberatung in Verbraucher- oder Schuldnerberatungsstellen beitragen. Konkret in NRW, Rheinland-Pfalz und Brandenburg, eine freiwillige Unterstützung erfolgt in Niedersachsen durch den Sparkassenverband, in Schleswig-Holstein über die Glücksspielabgabe.
Quelle: Vortrag von Prof. Dr. Andreas Rein (2021, Seite 16)
- Zur (Nicht)Nutzung von Schuldnerberatung
"Es herrscht allgemeiner Konsens darüber, dass aktuell und in Zukunft speziell einkommensschwache Personen von Überschuldung betroffen sind bzw. sein werden."
"Damit Schuldnerberatung einen Beitrag zur Überwindung von Überschuldung leisten kann, bedarf es eines fachkompetenten, niedrigschwelligen kostenfreien und zeitnahen Beratungsangebots. Nur so kann gewährleistet werden, dass die Beratung auch bei den betroffenen Personen ankommt und so zu einer wirtschaftlichen und sozialen Stabilisierung ihrer Verhältnisse beiträgt."
Quelle: Studie des IFF (2023)
- Steigender Bedarf aufgrund der Corona-Pandemie
"Obwohl die private Sparquote in Deutschland – in der volkswirtschaftlichen Gesamtbetrachtung – gestiegen ist, zeigt die Studie, dass die Pandemie das Problem der privaten Überschuldung für relevante Teile der Bevölkerung deutlich verschärft."
Quelle: Studie des IFF im Auftrag der Friedrich Ebert Stiftung (2021, Seite 6)
- Recht auf Schuldnerberatung - Forderung der AGSBV (2018)
In der Praxis ein Urteil aus 2010 "dazu geführt, dass in einer großen Anzahl von Kommunen erwerbstätige überschuldete Personen keinen offenen und niedrigschwelligen Zugang zu öffentlich finanzierten Beratungsangeboten mehr haben. Überschuldete sind unabhängig von ihrem Einkommen regelmäßig nicht in der Lage, kostenpflichtige Beratungsangebote in Anspruch zu nehmen. Die Betroffenen leben aufgrund ihrer Zahlungsverpflichtungen bzw. Pfändungen in aller Regel am Existenzminimum."
Quelle: Forderungspapier der AGSBV (Seite 4)
- Finanzierung der Schuldnerberatung - Position der AGSBV (2011)
"Jede/r überschuldete Bürger/in muss die Möglichkeit haben, kurzfristig einen Beratungstermin zu bekommen. Es sollten deshalb mindestens zwei vollzeitbeschäftigte Schuldnerberatungsfachkräfte für 50.000 Einwohner zur Verfügung stehen. Auf Grundlage dieser Bedarfsrechnung fehlen derzeit bundesweit nach Schätzungen der AG SBV etwa 1.600 Beratungsfachkräfte."
Quelle: Positionspapier der AGSBV (Seite 10)
- Aussagen der Politik zur Bundestagswahl (2021)
"Schuldnerberatung ist unbestreitbar gesamtgesellschaftlich verdienstvoll."
Quelle: Antwort der FDP auf die BAG-SB Wahlprüfsteine in BAG-SB Informationen #3_2021
- Schuldnerberatung wirkt! (2017)
"Im Ergebnis gaben 85 % der Befragten an, dass sich ihre finanzielle Situation durch die Beratung entspannt habe. 83 % kommen besser mit ihrem Geld aus und 92 % zahlen wieder regelmäßig Miete, Strom usw. 89 % haben wieder einen Überblick über ihre monatlichen Zahlungen. Mit der finanziellen Lage verbessert sich in den überwiegenden Fällen auch die psychosoziale Situation. Während zu Beginn der Schuldnerberatung viele Klient*innen unter Angstzuständen, Schlaflosigkeit und sozialer Isolation litten, sagten 86 % von ihnen nach einem halben Jahr, es gehe ihnen jetzt besser. 79 % trauen sich wieder etwas zu, 84 % geben an, dass die Schulden ihnen keine Angst mehr machen, 78 % können besser schlafen. 56 % sagen, dass sie wieder mehr Kontakte zu anderen Menschen haben."
Quelle: Klient*innenbefragung in Schleswig-Holstein
- Studie zum gesellschaftlichen Nutzen von Schuldenberatungen (2013)
"Auf die Frage, ob sich die Ratsuchenden vorstellen können, was passiert wäre, wenn sie nicht zur Schuldenberatung gegangen wären, gaben lediglich 7 von 102 Personen an, dass sie auch ohne Schuldenberatung zu einem ähnlichen Ergebnis gekommen wären. Hingegen zogen 11 Personen einen Suizid in Erwägung, 8 Personen nannten Obdachlosigkeit als Folge, je 2 Personen gaben an, dass sie im Gefängnis gelandet wären, oder eine Medikamentensucht als konkrete Folge fürchteten. Der Großteil der Befragten nannte langfristige finanzielle Belastungen, Pfändungen, Gerichtstermine und ein Anwachsen der Schulden als Folgen. Nahezu ebenso viele beschrieben die Konsequenzen eher auf emotionaler Ebene ("Katastrophe", "große Verzweiflung") bzw. wurde sehr häufig angegeben, dass es sich die SchuldnerInnen gar nicht vorstellen können bzw. vorstellen wollen."
Quelle: asb Forschungsreihe, Studie von More-Hollwegger u.a. (Seite 46)
- Social return on investment (SROI)/ Sozialrendite
Die Abkürzung SROI steht für Social Return on Investment und meint ein Berechnungskonzept, das Kosten und Erträge einer sozialen Investition für die Investor_innen in ein Verhältnis setzt. Der SROI ist ein anerkannter Indikator, der folglich berechnet, inwieweit sich eine Investition aus Perspektive unterschiedlicher Investor_innen rentiert. Die Kosten für die Beratungsleistungen wurden den Einsparungen von öffentlichen Mitteln (Sozialleistungen, Verwaltungskosten, Verfahrenskosten) gegenübergestellt.
"Für jeden in die Schuldnerberatung investierten Euro fließen zwei Euro an die öffentliche Hand zurück"
Quelle: DISW Studie Herausforderungen moderner Schuldnerberatung (2017)
"Dies bedeutet, dass jeder 2011 in die staatlich anerkannten Schuldenberatungen [in Österreich] investierte Euro Wirkungen im monetarisierten Gegenwert von 5,3 Euro schafft."
Quelle: asb Forschungsreihe (Seite 14), Studie von More-Hollewegger u.a. (2013)
- Nutzen und Wirkung Sozialer Schuldnerberatung (2018)
"Die Soziale Schuldnerberatung wirkt in vielen Fällen direkt armutsvermeidend. Sie hat einen beträchtlichen gesellschaftlichen, ökonomischen und sozialen Nutzen, z. B. durch die finanzielle Entlastung von Kommunen, Justiz und Sozialversicherungen. Doch auch Arbeitgeber_innen, Gläubiger_innen und der Finanzwirtschaft nutzt die Soziale Schuldnerberatung, indem Verwaltungskosten und Rechtsverfolgungskosten reduziert werden können. Die Forderungsabwicklung wird beschleunigt, und Verbindlichkeiten können von den Ratsuchenden langfristig wieder erfüllt werden. Nicht zuletzt trägt die Soziale Schuldnerberatung zur Sicherung und Entfaltung der Kaufkraft bei und hilft, Rücklagen für die Altersvorsorge und / oder für eine Absicherung gegen Krankheit zu bilden."
Quelle: Konzept Soziale Schuldnerberatung der AGSBV, Seite 6
- Deckungsquote bei Verbraucherinsolvenzen (2018)
"Bei Insolvenzverfahren in Deutschland, die im Jahr 2011 eröffnet und bis Ende 2018 beendet wurden, mussten die Gläubiger auf 96,2% ihrer Forderungen verzichten. Sie erhielten durchschnittlich nur 3,8% ihrer Forderungen zurück. [...] Bei Verbraucherinsolvenzverfahren war sie mit 1,8% deutlich geringer."
Quelle: DESTATIS
Forderungen der Politik (2021)
„Ich bin der festen Überzeugung, dass neben den Ländern auch der Bund bei diesem Thema sowohl inhaltlich – für eine Stärkung der Schuldnerberatung und Verbesserung der Regularien – als auch finanziell – durch die entsprechende Förderung – in die Pflicht muss.“
Quelle: Grußwort von Bremens Justizsenatorin Dr. Claudia Schillig (SPD)
Endlich klare Zuständigkeit auf Bundesebene (2020)
"Seit vielen Jahren fordert die BAG-SB als Fachverband eine klare ministerielle Zuständigkeit für das Thema Schuldner- und Insolvenzberatung auf Bundesebene: in Stellungnahmen zu Gesetzgebungsverfahren, in der direkten Ansprache von Politikerinnen und Politikern sowie verbandsunabhängigen Positionen. Dass diese Forderung nun gestern in einem Beschluss gemündet ist, ein neues Referat Schuldnerberatung mit sechs Planstellen im BMJV zu finanzieren, ist als Erfolg zahlreicher Landesarbeitsgemeinschaften, engagierter Mitglieder und Verbandsvertrerinnern und - vertretern zu werten. Die stete Überzeugungsarbeit und das wiederholte Vortragen unserer guten Argumente hat sich gelohnt."
Quelle: Meldung der BAG-SB
- Kleine Anfrage im Bundestag (2017)
Inhalt der Anfrage: Stellenwert der Thematik, Zuständigkeit innerhalb der Bundesregierung, Maßnahmen, Koordination der Schuldnerberatung mit Ländern und Kommunen, Zusammenarbeit mit gemeinnützigen Einrichtungen, Bereitstellung öffentlicher Mittel, finanzielle Beteiligung der Wirtschaft; statistische Angaben zur Entwicklung der Privatverschuldung, Beratungsstellen und Beratungsfachkräfte, Leistungsvergütung, Wartezeiten nach Terminvergabe, Tätigkeit gewerblicher Schuldenregulierer; Zugang zu kostenfreier Beratung; Kosten eines Basiskontos, Entwicklung bei Mietschulden, Missstände bei Restkreditversicherungen, Regulierung des "Grauen Kreditmarkts", Geschäftsmethoden privater Inkassounternehmen (insgesamt 33 Einzelfragen).
Quelle: Drucksache 18/12523
Ausbildungsprogramm für Schuldner- und Insolvenzberatungskräfte stärken (2021)
"Mit einem gezielten Ausbildungsprogramm für Schuldnerberaterinnen und Schuldnerberater in den anerkannten Schuldnerberatungsstellen Hamburgs sollen neue Fachkräfte gewonnen werden, die die qualitativ hochwertige Arbeit der Beratungsstellen verstärken und eine Ausweitung der Kapazitäten ermöglichen."
Quelle: Bürgerschafts-Drucksache 22/2991 in Hamburg
Landesfach- und Koordinierungsstellen sowie Fachberatung Schuldenprävention (Auswahl)
Sachsen (seit 2019): https://lfs-inso.de/
Thüringen (seit 2003, auch Prävention): https://liga-thueringen.de/projekt-fbs
Schleswig-Holstein (seit 2003): https://www.schuldnerberatung-sh.de
Berlin (seit 1999, seit 2020 auch Prävention): https://www.schuldnerberatung-berlin.de/
Zusammenführung von Schuldner- und Insolvenzberatung (Auswahl)
Aus dem angenommenen Antrag von CDU und FDP: “Der Landtag beauftragt die Landesregierung, eine organisatorische Zusammenlegung von Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung zu prüfen (…)”
Quelle: Landtag NRW (2021)
"CSU-Mehrheit stimmt Aufstockung der Finanzmittel auf der Drängen der SPD-Fraktion zu [...] macht außerdem darauf aufmerksam, wie wichtig es sei, Insolvenz und Schuldnerberatung zusammenzulegen. "Bloße Insolvenzberatung ist zum Scheitern verurteilt, wenn nicht gleichzeitig im Rahmen der Schuldnerberatung auf die persönliche Problemlage eingegangen, die Überschuldungsursachen analysiert und eine Strategie zur Vermeidung weiterer Überschuldung entwickelt werden können."
Quelle: Pressemitteilung SPD Bayern (2016)
- Grundsätze guter Schuldnerberatung der BAG-SB (2020)
Mit unseren Mitgliedern haben wir als BAG-SB diese Grundsätze formuliert, die für uns eine gute Beratung kennzeichnen.
Quelle: BAG-SB Vereinswebsite
Konzept Soziale Schuldnerberatung (2018)
"Soziale Schuldnerberatung ist einem mehrdimensionalen Beratungsansatz verpflichtet und richtet sich als persönliche Hilfe nach folgenden Prinzipien: 1. Freiwilligkeit, 2. Autonomie, 3.Partizipation, 4. Hilfe zur Selbsthilfe, 5. Verschwiegenheit, 6. Nachvollziehbarkeit, 7. Fachlichkeit, 8. Ganzheitlichkeit, 9. Orientierung an den Nutzer*innen.
Quelle: Konzept der AGSBV (Seite 9)
- Forschungsbericht zum "Bayrischen Modell" (2021)
Erste (Neben-)Ergebnisse der Studie zur Zusammenlegung von Schuldner- und Insolvenzberatung: "1. Übereinstimmende Berichte über Qualitätssteigerungen. 2. Finanzierungsfragen stehen nun nicht mehr im Vordergrund. 3. Krisensicheres Finanzierungskonzept trotz Corona => Ein nicht zu überhörendes Plädoyer für Pauschalfinanzierung"
Quelle: Werkstattbericht zum laufenden Forschungsprojekt (Seite 24)
- Qualitätsstandards in den Bundesländern (Auswahl)
Berlin: https://www.schuldnerberatung-berlin.de/ueber-uns/qualitaet/
Schleswig-Holstein: https://www.schuldnerberatung-sh.de/themen/qualitaet.html
- Positionspapier zur Finanzierung von Schuldnerberatung (2003)
Die AG SBV fasst ihre Forderungen und Argumente zusammen. Im Anhang findet sich die - leider inzwischen veraltete - Kostenrechnung einer Schuldnerberatungsstelle inkl. Personalkostenberechnung.
https://www.agsbv.de/wp-content/uploads/2003/03/2003-03-Positionspapier-Finanzierung-SB.pdf
letzte Aktualisierung dieser Seite: 26. September 2023 ca. 18:00 Uhr